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Die wichtigsten
RUGMARK-Kriterien


F�r Hersteller und Exporteure
Teppichhersteller und Exporteure, die eine RUGMARK-Lizenz anstreben, m�ssen eine rechtsverbindliche Erkl�rung unterzeichnen, in der sie eidesstattlich versichern, da� sie folgende Kriterien erf�llen:

franslog.jpg (5275 Byte) Keine Besch�ftigung von Kindern unter 14 Jahren.
(Ausnahme: In traditionellen Familienbetrieben d�rfen S�hne, T�chter und Geschwister des Kn�pfstuhlbesitzers mitarbeiten, wenn sie RUGMARK gegen�ber den regelm��igen Schulbesuch nachweisen.)
franslog.jpg (5275 Byte) Zahlung von wenigstens den gesetzlichen Mindestl�hnen
an die erwachsenen Kn�pfer.
franslog.jpg (5275 Byte) Offenlegung der Auftr�ge gegen�ber dem RUGMARK-B�ro.
franslog.jpg (5275 Byte) Akzeptieren von unangek�ndigten Kontrollen zu jeder Zeit
franslog.jpg (5275 Byte) Zahlung von 0,25% des Export-Wertes der Ware an RUGMARK
zur Deckung der laufenden Kosten des Kontroll- und Siegelsystems.

F�r Importeure in den Absatzl�ndern

Importeure in den Konsumentenl�ndern, die Teppiche mit dem RUGMARK-Siegel in den Handel bringen, m�ssen eine Abgabe in H�he von mindestens einem Prozent des Importwertes der jeweiligen Ware an RUGMARK abf�hren.

Dieses Geld ist zweckgebunden und flie�t zur�ck in die Kn�pfl�nder. Dort werden aus den Erl�sen Sozialprogramme finanziert, die unmittelbar Kindern aus Kn�pferfamilien beziehungsweise ehemaligen Kinderarbeitern zugute kommen. So wird sichergestellt, da� die Betroffenen nicht in neue soziale Notlagen geraten. �ber die Verwendung der Mittel wird regelm��ig berichtet.

 

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